| Begleitwort
Die Charterbranche ist ein
relativ junger Wirtschaftszweig. Er entstand in den 70er Jahren und entwickelte sich in
den folgenden Jahren kontinuierlich mit beachtlichen jährlichen Zuwachsraten. Dieser
Trend hielt bis heute an. Konjunkturelle Schwankungen ließen die Branche unberührt, weil
die Nachfrage zu jedem Zeitpunkt das Angebot überwog. Denn die chartergeeigneten Schiffe
mussten ja erst entwickelt und gebaut werden. Erst in jüngster Zeit scheint ein gewisser
Sättigungsgrad auf der Angebotsseite gegeben zu sein.
Mit der zunehmenden Entwicklung des
Umfanges der Charterbranche wuchsen auch die Werte der Schiffe, die in der Vercharterung
eingesetzt wurden und damit auch das potenzielle Schadenrisiko. Und überproportional dazu
entwickelten sich auch die Service und Reparaturkosten (insbesondere im Mittelmeer).
Beides führte dazu, dass Schäden am
Schiff zunehmend ein ernsthafter Kostenfaktor für den Vercharterer wurden. Die
Sachschäden am Schiff werden deshalb mit zunehmend steigenden Kautionen auf den Charterer
übertragen. In der Regel deckt die Kaution den Selbstbehalt, den der Vercharter
gegenüber seinen Kaskoversicherer hat. Aber dies ist nicht das einzige Risiko, das den
Skipper bzw. die ganze Crew trifft und ist im Übrigen ein Risiko, das zumindest der Höhe
nach von vornherein bekannt und damit noch überschaubar ist. Problematischer sind die mit
unter weit darüber hinausgehenden Haftungsfragen.
Denn der Skipper, der die Verantwortung
für die Führung eines Schiffes übernimmt, ist mit einer ganzen Reihe von
Rechtsbereichen konfrontiert, die er zu beachten hat und deren bewusste oder unbewusste
Missachtung eine Reihe von haftungsrechtlichen Konsequenzen nach sich ziehen kann.
Für den Charterskipper gelten dabei im
Grunde die gleichen rechtlichen Bestimmungen wie für jeden anderen
Freizeitskipper. Der gravierende Unterschied zwischen der Haftung des
Freizeitskippers und dem Berufskapitän, deren Verantwortungsumfang dem Grunde
nach identisch ist, besteht allerdings darin, dass der Freizeitskipper und
damit auch der Charterskipper für Personen und Sachschäden, die er schuldhaft
verursacht, persönlich uneingeschränkt und der Höhe nach uneinschränkbar haftet. Und
zwar mit seinem gesamten gegenwärtigen und zukünftigen Vermögen. Die Haftung geht also
viel weiter als die des Berufskapitäns. Denn der haftet nur für Schäden bis zur Höhe
des Zeitwertes und der Ladung des Schiffes. Und da die Haftung des Skippers nach oben
nicht begrenzt ist, ist dies ein Thema das von jedem Skipper ernst genommen werden sollte.
Erschwert wird die gesamte rechtliche
Problematik, weil Charter zum größten Teil im Ausland stattfindet und damit auch
(unbekanntes) ausländisches Recht zur Anwendung kommen kann.
Da die Literatur zu dieser gesamten
Rechtsproblematik noch sehr dünn ist, hat sich YACHT-POOL der Ausarbeitung dieser für
den Charterskippers wichtigen Rechtsfragen und deren finanziellen Risiken angenommen und
als erste Gesellschaft entsprechenden Deckungskonzepte entwickelt, um diese Risiken zu
minimieren.
Bei der Ausarbeitung dieser komplexen
Rechtsfragen taten sich aber noch eine Reihe anderer Probleme auf, die einer Lösung
bedurften und auf die in diesem Buch eingegangen wird.
Stellvertretend sei nur auf die Problematik
der Charterverträge hingewiesen, die YACHT-POOL veranlasste mit einer Reihe von
Charterfirmen die Initiative Fair-Charter ins Leben zu rufen. Gemeinsam wurde
ein ausgewogener Vertrag entwickelt, der unter dem Markennamen Chartervertrag in die
gängigen Sprachen übersetzt nun als internationaler Vertrag vorliegt. Damit soll ein
fairer Standart für alle Beteiligten geschaffen werden, dessen Ziel es ist,
Missverständnisse und deren Folge vermeidbare rechtliche Auseinandersetzungen zwischen
Charterer und Vercharterer zu minimieren, damit Charter ein möglichst ungetrübtes
freudiges Erlebnis bleibt, das es zweifellos ist.
Wir freuen uns darüber, dass diese
Problemlösungen in diesem Buch aufgegriffen und in verständlicher Form dargestellt
wurden. Denn wir wissen aus unserer täglichen Praxis, dass in diesem Bereich noch viel
Aufklärungsarbeit notwendig ist, um ein adäquates Problembewusstsein zu schaffen.
Und dies ist dem Autor, selbst auch
Freizeitskipper, bestens gelungen. |